Hoch lebe der König! Wir gratulieren Thomas Pils und seinen Rittern Uwe Grittmann und Wolfgang Heindl 🍀


Zusammenfassung Änderung des Waffengesetzes:

Stand 04.11.2024

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Hinweis Aufbewahrung Tresorschlüssel  (29.04.24)

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wichtige Änderungen zum Bedürfnis

15.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie weitere Informationen zum Fortbestehen der Erlaubnis, der

Bedürfniswiederholungsprüfung Ihrer Schützen.

Leider haben sich wieder einige Fakten zu Ungunsten der Schützen verändert. Vorab- seien Sie sich gewiss,

dass wir alles uns rechtlich Mögliche unternehmen, um Sie und Ihre Schützen bei der Umsetzung der neuen

Vorgaben zu unterstützen.

Die Änderungen betreffen lediglich die Schützen, die das Grundkontingent überschreiten.

Schiessnachweise mit JEDER EINZELNEN das Grundkontingent überschreitenden Waffe sind für 2 Jahre

rückwirkend ab Antragstellung einzureichen:

Regelmäßiges Schießen: 12 mal pro Jahr (monatlich)

Unregelmäßiges Schießen: 18 mal pro Jahr (jedoch gleichmäßig über das Jahr verteilt)

Es kann eine Kopie des Schiessbuches oder das Formular "Nachweis der Sportschützeneigenschaften" von

der BSV Webseite eingereicht werden.

Pro Tag dürfen beliebig viele Schiessnachweise mit unterschiedlichen Waffen eingereicht werden, die

jedoch auch bei unregelmäßigem Schießen gleichmäßig über das Jahr verteilt sein müssen.

Wettkampfnachweise sind für 2 Jahre rückwirkend ab Antragstellung einzureichen:

Für JEDE Waffe, die das Grundkontingent überschreitet, ist 1 Wettkampfnachweis mit dieser Waffe pro Jahr

einzureichen. Dieser ist mit A-Z zu kennzeichnen und diese Kennzeichnung ist in Anlage 1 des Antrags bei

der entsprechenden Waffe zu vermerken.

Wettkämpfe werden ab Vereinsebene anerkannt und können in Form von Urkundenkopien, Ergebnislisten

oder einer schriftlichen Bestätigung des OSMs erfolgen.

Es werden auch Wettkämpfe anderer Verbände anerkannt.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Winkler

Leiterin Waffenanträge Badischer Sportschützenverband 1862 e.V.

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Hinweise zum Ausfüllen Fortbestehen der
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Brief Fortbestehen der Erlaubnis.pdf
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HD, 24.01.2024

 

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