15.01.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie weitere Informationen zum Fortbestehen der Erlaubnis, der
Bedürfniswiederholungsprüfung Ihrer Schützen.
Leider haben sich wieder einige Fakten zu Ungunsten der Schützen verändert. Vorab- seien Sie sich gewiss,
dass wir alles uns rechtlich Mögliche unternehmen, um Sie und Ihre Schützen bei der Umsetzung der neuen
Vorgaben zu unterstützen.
Die Änderungen betreffen lediglich die Schützen, die das Grundkontingent überschreiten.
Schiessnachweise mit JEDER EINZELNEN das Grundkontingent überschreitenden Waffe sind für 2 Jahre
rückwirkend ab Antragstellung einzureichen:
Regelmäßiges Schießen: 12 mal pro Jahr (monatlich)
Unregelmäßiges Schießen: 18 mal pro Jahr (jedoch gleichmäßig über das Jahr verteilt)
Es kann eine Kopie des Schiessbuches oder das Formular "Nachweis der Sportschützeneigenschaften" von
der BSV Webseite eingereicht werden.
Pro Tag dürfen beliebig viele Schiessnachweise mit unterschiedlichen Waffen eingereicht werden, die
jedoch auch bei unregelmäßigem Schießen gleichmäßig über das Jahr verteilt sein müssen.
Wettkampfnachweise sind für 2 Jahre rückwirkend ab Antragstellung einzureichen:
Für JEDE Waffe, die das Grundkontingent überschreitet, ist 1 Wettkampfnachweis mit dieser Waffe pro Jahr
einzureichen. Dieser ist mit A-Z zu kennzeichnen und diese Kennzeichnung ist in Anlage 1 des Antrags bei
der entsprechenden Waffe zu vermerken.
Wettkämpfe werden ab Vereinsebene anerkannt und können in Form von Urkundenkopien, Ergebnislisten
oder einer schriftlichen Bestätigung des OSMs erfolgen.
Es werden auch Wettkämpfe anderer Verbände anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Winkler
Leiterin Waffenanträge Badischer Sportschützenverband 1862 e.V.
HD, 24.01.2024
Termine für Vereinsmeisterschafen sind online -> Termine
Termine für Rundenwettkämpfe sind online -> Termine
Termine für Böllerschießen sind veröffentlicht -> Termine
Mittwoch, 22.11.2023
Liebe Schützenbrüder und Schützenschwestern,
diese Themen wurden besprochen:
+ im Oktober 2024 wird 1490 der Veranstalter für die Ordonanzwettkämpfe sein
+ Überlegungen seitens Kreis neue Disziplinen wie z.B. KK Selbstladegewehr anzubieten
+ Hinweis: eine KM darf nur geschossen werden, wenn vorher an der VM teilgenommen wurde
+ unser Ökonom hat von diversen Renovierungsprojekten berichtet
+ nochmaliger Hinweis: an den Ruhefeiertagen darf nicht geschossen werden
Quelle: OSM 1.7.
am 1.6. hat die JHV mit einem Gedenkböllern zu Ehren und Erinnerung an Alfred Grittmann würdig begonnen.
Unser OSM Dr. Wolfgang Heindl hat im Anschluss pünktlich die Sitzung eröffnet und gem. Einladung schwungvoll durch alle Tagesordnungspunkte geführt.
Dank des gut gefüllten Saales, die Tische waren schon knapp, konnte umgehend die Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Unter vielen anderem wurde der Vorstand entlastet und wieder bestätigt.
Besondere Aufmerksamkeit genoss traditionell der Bericht des Kassenwartes, der es schaffte einen ausgeglichenen Budgetentwurf für das laufende Jahr zu präsentieren, obwohl die größten Renovierungsmaßnahmen seit Jahren auf dem Pflichtprogramm stehen, wie z.B. Erneuerung und Instandhaltung diverser Schießstände. In dem Zuge wurde nochmals auf die kommenden Arbeitseinsätze und die Bitte sich aktiv zu beteiligen, hingewiesen.
Unser sichtlich vergnügter OSM zelebrierte anschließend seine Lieblingsaufgabe, nämlich die Würdigung zahlreicher Schützenkameradinnen und Kameraden!
anbei einige Eindrücke: