Arbeitseinsätze

 

Alle Vereinsmitglieder, die das 65zigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen im Kalenderjahr 10 Arbeitsstunden leisten. Nicht geleistete Stunden, aus welchen Gründen auch immer, werden im Januar des Folgejahres mit 15 € je Fehlstunde über den Kassenwart eingezogen.

Die möglichen Arbeitseinsätze werden hier und am schwarzen Brett veröffentlicht.

Die Arbeitseinsätze werden von Peter koordiniert und registriert.

Es wurde eine Bestandsaufnahme aller anstehenden Arbeiten gemacht. Derzeit legt der Vorstand die Prioritäten fest.

Danach kann es losgehen.

 

Termine 2020:

 

kommen noch :-)